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Let’s talk FAIR – Die Zugänglichkeit digitaler Editionen

Im FAIR February 2023 widmete sich Text+ in vier virtuellen Meetups den FAIR-Prinzipien Findability, Accessibility, Interoperability und Reusability, die sich seit ihrer Veröffentlichung 2016 im Scientific Data zu Leitprinzipien innerhalb der Digital Humanities etabliert haben.

Mit der Veranstaltungsreihe waren Forscher:innen und Mitarbeiter:innen laufender und geplanter analoger, digitaler oder hybrider Editionsprojekte, aber auch Interessierte aus anderen Fachbereichen dazu eingeladen, über die FAIR-Prinzipien und ihre Anwendung im Kontext wissenschaftlicher Editionen zu diskutieren. Im Zentrum der Gespräche standen die konkrete Bedeutung der einzelnen Prinzipien für digitale Editionen, denkbare Unklarheiten und bislang unerkannte Lücken sowie die notwendige Ausdifferenzierung der Prinzipien.

In diesem Beitrag zum FAIR Prinzip Accessible setzen wir die Nachbetrachtung des FAIR February fort.1 Der zweite Termin der Reihe erfreute sich ebenfalls einer großen Beteiligung (die Registrierung verzeichnete über 120 Anmeldungen). Das mag auch daran gelegen haben, dass der Begriff „Zugänglichkeit“ ein sehr breites Spektrum an Assoziationen weckt, die weit über die engere Definition des FAIR-Prinzips Accessible hinausgehen.

Dass einiges an Klärungsbedarf bestand, zeigte sich direkt beim ersten Brainstorming. Zahlreich vertreten waren Schlagworte zur technischen Zugänglichkeit: Standards, persistente URL, aussagekräftige Metadaten, Verfügbarkeit, Verständlichkeit der Daten, Langfristigkeit, Zugang zu den Daten selbst, plattformunabhängig – daneben wurden aber auch Open Access bzw. gebührenfreier Zugang sowie Barrierearmut/Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit genannt. Dazu wünschten sich die Teilnehmer:innen Checklisten zur Umsetzung des Accessible-Prinzips sowie Leitlinien, Standards und Best Practice-Beispiele, auch Anlaufstellen und Tool-Übersichten. Zusätzlich wurde der Bedarf nach Denkanstößen zur Reflexion über das Prinzip formuliert. Die beiden Impulsvorträge dieser Veranstaltung nahmen diese Bedarfe und Sichtweisen auf und stießen eine rege Diskussion an.

Fünfhundert Jahre

Den ersten Impuls gab Markus Schnöpf, wissenschaftlicher Mitarbeiter im TELOTA-Team der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW). Er setzte einen engen Blick auf die Daten einer Edition und nahm das Spannungsfeld „Daten- versus Präsentationsschicht“ in den Fokus. Zuerst klärte er, was das FAIR-Prinzip Accessible konkret fordert – und was es nicht bedeutet. Einfach ausgedrückt, beantwortet Accessible die Frage: Wie kann ich auf die Daten zugreifen?

Die Forschungsdaten sollen so bereitgestellt werden, dass sie jederzeit von mit Computer und Internetzugang ausgestatteten Nutzer:innen erreicht und aufgerufen werden können. Eine eventuell erforderliche Authentifizierung der Daten auf der einen und von Nutzer:innen auf der anderen Seite sowie eine möglicherweise ebenfalls nötige Autorisierung des Zugriffs funktioniert idealerweise ohne menschliches Zutun und kostenfrei unter Vermeidung proprietärer Software.2 Auf Datenseite gilt dies mindestens für die Metadaten, die die eigentlichen Forschungsdaten beschreiben.

Indem die Metadaten gesondert herausgehoben werden, wird deutlich, was Accessible nicht bedeutet: Open Access zu allen Daten gewährleisten zu müssen. Zwar empfiehlt die DFG im Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis, Forschungsergebnisse und zugrunde liegende Daten so offen wie möglich zugänglich zu machen.3 Eine Zugangsbeschränkung darf vor allem nicht willkürlich erfolgen. Es gibt jedoch berechtigte Gründe, Daten zu schützen und ggf. nur einem eingeschränkten Kreis zu öffnen, z. B. bedingt durch Urheberrecht und/oder Datenschutz. Der Datenzugriff kann dann räumlich (Lesesaal) beschränkt werden oder eine direkte Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon) erfordern. Das Accessible-Prinzip unterstützt solche Abläufe und legt fest, dass hier der Zugangsweg zu den Daten klar – am besten maschinenlesbar – zu kommunizieren ist, sei es in Form eines Login-Prozesses oder einer in den Metdaten beschriebenen Kontaktmöglichkeit zu den Forschenden. Entscheidend ist, dass alle Metadaten, die die Daten beschreiben, für eine bestmögliche Find- und Nachvollziehbarkeit offen zugänglich sind. Tatsächlich sollten diese Metadaten auch noch aufrufbar sein, wenn die eigentliche Forschungsdaten es nicht mehr sind.4

Dies leitet über zum zweiten Thema des Impulsvortrags: Was kann man tun, damit die Forschungsdaten selbst – in unserem Fall die digitale Edition – möglichst lange erhalten bleiben? Zunächst muss beim Thema der Langzeiterhaltung einer digitalen Edition unterschieden werden zwischen Datenschicht und Präsentations- oder Bereitstellungsschicht. Für die zugrundeliegenden Daten haben sich bereits Typen etabliert, die gut für eine Langzeiterhaltung und -archivierung geeignet sind, wie .txt, .xml, .tiff. Auch statische Versionen von Präsentationsschichten sind inzwischen gut zu bewahren.

Eine Herausforderung stellen dynamische Bestandsteile der Präsentationsschicht wie Suchfunktionen sowie die zugrunde liegende Forschungssoftware dar.5 Für Markus Schnöpf ist es dabei keine Lösung, sich nur auf den (einfacheren) Erhalt der Datenschicht zu konzentrieren. Für ihn ist die Präsentationsschicht integraler Bestandteil einer digitalen Edition, denn Art und Weise der Zusammenstellung, Kontextualisierung der Daten und auch die Darstellung der Ergebnisse sind ein wissenschaftlicher Wert an sich. Eine Möglichkeit, langzeitfähige Formate zu erhalten, ist die Verwendung von eXist-db, einer freien, non-proprietären Software, welche .xar-Pakete erzeugen kann. Allerdings ist diese Lösung nicht für große Dateiformate geeignet, wie sie bei Einbindung von Bild-, Audio- und Videomaterial entstehen. Alternativ wird auch die Möglichkeit der Ablage von XML-Daten auf Github und Zenodo genutzt, aber auch diese können eine digitale Edition nicht vollständig abbilden.

Als mögliche Lösung stellte Markus Schnöpf das Web ARChive file-Format (WARC) an. Dieses gilt als vertrauenswürdiges Archivmaterial und ist über einen ISO-Standard (ISO 28500:2017) definiert. Für die Benutzung werden spezielle für WARC-files geeignete Viewer benötigt. Ein WARC-Datensatz enthält die Daten, Metadaten und die Relationen zwischen diesen. Allerdings bestehen auch hier Herausforderungen, z. B. wenn die Ressource als CMS-Anwendung oder Single Page Application vorliegt. Passwortschutz verhindert gar den Einsatz von WARC. Da WARC-Dateien keine dynamischen Funktionen wie Suchen oder Links zu externen Quellen, z. B. bei Linked Open Data (LOD), abbilden können, sollten die erschlossenen Inhalte so aufbereitet sein, dass sie in einem Register erfasst sind, dessen Inhalte mit den entsprechenden Textstellen verlinkt sind. Je nach Forschungsgegenstand ist vor der Erstellung der WARC-Datei noch eine Bereinigung bzw. Anonymisierung / Pseudonymisierung der Daten nötig, um sie DSGVO-konform ablegen zu können. Dieser Bearbeitungsprozess sollte dabei gut dokumentiert und mitgespeichert werden.

Damit wäre die Langzeitarchivierung gesichert – und Markus Schnöpf rechnet hier in Centennien, nicht weniger als 500 Jahre strebt er an. Langzeitarchvierung bedeutet aber eben auch den Abschluss aller Bearbeitung, denn archivierte Dokumente dürfen / können / sollten nicht mehr verändert werden. Die Suche nach einer guten Lösung für die Langzeitverfügbarkeit der Bearbeitbarkeit einer Edition bleibt also weiterhin offen. Der Referent sprach hier eine starke Empfehlung an die Fachcommunity aus, bei der Konzeption und Entwicklung einer digitalen Edition von Beginn an die spätere Langzeitverfügbarkeit / Langzeitarchivierung mitzudenken. Er forderte dazu auf, im Kontext des Forschungsdatenmanagements digitaler Editionen selbst aktiv an der Entwicklung von Methoden für eine gute Langzeitbereitstellung der Forschungsergebnisse mitzuwirken, das heißt selbst Best Practice-Beispiele zu entwickeln.

In der Diskussion wurde noch einmal die Frage aufgegriffen, wann Zugangsbeschränkungen berechtigt sind und wie man diese gegen Open-Science-Leitlinien der eigenen Institutionen abwägt. Auch wurde über möglichen Datenschutz für die Erfassungsmetadaten innerhalb einer Edition gesprochen, was nach den beschriebenen Leitlinien aber gut mit den Möglichkeiten der Zugangsbeschränkungen vereinbar ist. Eine schwierige Abwägungssache dürfte sein, zu entscheiden, wann eine Edition fertig bearbeitet ist und langzeitarchiviert werden kann.

„Barrierefreiheit nutzt jedem“

Im Gegegnsatz zu den auf Maschinenlesbarkeit bezogenen FAIR-Prinzipien nimmt die Frage nach der Barrierefreiheit explizit die Sicht der menschlichen User:innen ein. Hierzu wurde der zweite Impuls von Dr. Marie-Luise Schütt und Dr. Susanne Peschke, beide von der Universität Hamburg, präsentiert. Maria-Luise Schütt ist Mitarbeiterin im Projekt „ProfaLe2. Qualitätsoffensive Lehrerbildung“; Susanne Peschke ist Koordinatorin für barrierefreie Dokumente und assistierte Technologien.

Zu Beginn ihres Vortrags wiesen die Referentinnen auf die gesetzlichen Regelungen für Barrierefreiheit hin: Grundlegend ist die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9, Zugänglichkeit). Bereits digitalisierte Texte, wie z. B. auch retrodigitalisierte Editionen, sind ein Instrument, um einen barriereärmeren Zugang zu Textinhalten zu ermöglichen. Über das bloße OCR-Digitalisat hinaus können digitalen Editionen die Zugänglichkeit jedoch entscheidend verbessern. Dabei ist einiges zu beachten, drei Punkte hoben die Referentinnen hervor:

  1. Strategie des universellen Designs
  2. Anwendung der POUR-Prinzipien
  3. Anforderungen an Datenweiterverarbeitung

Universelles Design (1.) bedeutet z. B., die Platzierung von Funktionselementen zu vereinheitlichen und den Aufbau der Bereitstellungs-/Präsentationsschicht zu standardisieren. Hier stellten die Referentinnen die Frage an die Fachcommunity, inwieweit sich dieses Konzept mit der tatsächlichen Editionspraxis verbinden lässt. Speziell für webbasierte Ressourcen wurden von der Web Accessibility Initiative (WAI) die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entwickelt, die mit dem Akronym POUR (2.) zusammengefasst werden: Percievable (wahrnehmbar), Operable (bedienbar), Understandable (verständlich), Robust (technisch robust). Um percievable zu sein, sollten z. B. Informationen zu visuellen Elementen wie Bilder mittels eingebundener Alternativtexte oder in den zugehörigen Metadaten beschrieben werden. Ein weiteres Beispiel ist die klare – textliche – Auszeichnung von leeren Tabellenzellen als „leer“. Bei einer operablen und robusten Anwendung ist eine Ansteuerung aller Inhalte und Funktionen über die Tastatur möglich, dies bedingt z. B. die maschinenlesbare Kennzeichnung der funktionalen Steuerungselemente, eine eindeutige Formatierung der verschiedenen Hierarchieebenen in der Gliederung sowie eine klare Strukturierung der Verlinkungen. Speziell zur besseren Verständlichkeit von digitalen Editionen hilfreich sind ergänzende Lesefassungen, da Screenreader abweichende historische Schreibweisen oft nicht gut umsetzen können.

 Für eine barrierearme Datenweiterverarbeitung (3.) schließlich ist zum Beispiel ein E-Pub-Format viel besser geeignet als PDFs. Da die verschiedenen Barrieren für nicht-Betroffene oft nicht offensichtlich sind, empfehlen die Referentinnen eine Testung des Projekts durch betroffene User:innen. Dies ist allerdings abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Da nicht immer das Optimum herausgeholt werden kann, verwenden die Referent:innen auch lieber die Formulierung „Barrierearmut“ oder einfach „Zugänglichkeit“ statt „Barrierefreiheit“, was eine vollständige Umsetzung der Anforderungen suggerieren würde.

Nach dieser Runde wurde besonders engagiert diskutiert, inwiefern wir in der Anpassung der FAIR-Prinzipien für digitale Editionen bei deren originalen Zweckbestimmung – Maschinenlesebarkeit – bleiben müssen oder ob wir die Sichtweise annehmen, dass es in unserem Feld ohne „Menschenlesbarkeit“ nicht geht. Tiefer diskutiert wurde die Frage, welchen Nutzen Lesefassungen haben. Ein Gegenargument war, das eine Lesefassung zwar für Barrierefreiheit gut und schön sei, aber die historisch-kritische Edition eine ganz andere Zielgruppe habe. Zu Recht gaben hier die Referentinnen den Hinweis, dass es durchaus Forscher:innen gibt, die selbst von Einschränkungen betroffen sind.6 Dagegen gehalten wurde auch, dass Lesefassungen wissenschaftliche Erkenntnisse / Prozesse verkürzen oder ganz ausblenden würden und so die wissenschaftliche Arbeit unsichtbar machen. Hier hielt FAIR February-Mitorganisatorin Frederike Neuber von der BBAW dagegen, dass das Großartige am Digitalen ja gerade die Tatsache sei, dass man sich nicht entscheiden müsse, sondern beides nebeneinanderstehen und je nach Bedarf eingesetzt werden könne. Schließlich kam noch der Hinweis, dass eine Mehrsprachigkeit der Metadaten bis hin zum Thema „Einfache Sprache“ zusätzlich die Barrierefreiheit erhöhe.

Was für den Menschen gut ist, kann für die Maschine nicht schlechter sein

Welche Schlussfolgerung können wir als Text+-Arbeitsgruppe aus diesem Treffen mitnehmen? In der Tat gilt es, die „messy multiplicity“7 von Accessibility in der ganzen Vielfalt aufzugreifen und der Community eine Handreichung durch den Dschungel zu geben. Der FAIR-Pfad ist dabei eben nur ein Teil des Wegs. Auch stellt sich die Frage, wie weit die Fachcommunity die Prinzipien für sich ausdeutet. Die Arbeitsgruppe FAIR Principles for Research Software hat entschieden, sich strikt an die originalen FAIR-Kritierien zu halten.8 Die in Zusammenarbeit mit Text+ erarbeiteten FAIR-Kriterien für Reviews in der Zeitschrift RIDE nehmen hingegen auch explizit die Themen Barrierefreiheit und Usability unter dem Punkt Accessible auf.9 Menschen sind letztlich die Nutzenden des Angebots; so hob der FAIR February-Teilnehmer Eckhardt Arnold von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in der Diskussion hervor, dass eine möglichst optimale Nachnutzbarkeit alle Nutzendengruppen einschließen sollte.10

Betrachtet man die Leitlinien für Barrierearmut genauer, zeigt sich schnell, dass durch deren Berücksichtigung Mehrwerte entstehen, die gerade auch der FAIR-ness nutzen: Steuerungs- und Strukturelemente klar und deutlich auszuzeichnen, führt grundsätzlich zu besseren maschinenverständlichen Daten, gleiches gilt für das Beispiel der eindeutigen Kennzeichnung von leeren Tabellenzellen oder der textlichen Beschreibung von visuellen Inhalten. So formulierte auch die Referentin Susanne Peschke, dass eine mangelhafte Struktur nicht nur die Bedienbarkeit einschränkt, sondern sich allgemein auf die Datenqualität auswirkt.11

Abschließend soll ein Punkt noch einmal hervorgehoben werden: Die Erkenntnis, dass eine Veröffentlichung in Einhaltung der FAIR Prinzipien nicht zwangsläufig als Open Access stattfinden muss, ist ein wichtiger Schlüssel zum Einstieg in die FAIR-Thematik für jene Projekte, die berechtigte Gründe gegen eine Open-Access-Veröffentlichung (von Teilen) ihrer Daten haben und daher möglicherweise bisher von FAIR zurückgeschreckt sind.

Links zu den Präsentationen und Videos auf Zenodo:

Präsentation von Markus Schnöpf

Präsentation von Marie-Luise Schütt und Susanne Peschke

Weitere nützliche Links

Checkliste für eine Projektplanung unter Beachtung der Langzeitverfügbarkeit der Initiative The Endings Project. Building Sustainable Digital Humanities Projects

Information zu Tools und Hilfsmittel zur Testung von digitaler Barrierefreiheit auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Tipps zur Barrierefreiheit von Webangeboten, zusammengestellt von der Aktion Mensch

Online-Evaluierungstool für Accessibility, bereitgestellt vom Institute for Disability Research, Policy & Practice an der Utah State University

Zitiervorschlag
Sandra König: Let’s talk FAIR – Die Zugänglichkeit digitaler Editionen, in: Text+ Blog, 24.07.2023, https://textplus.hypotheses.org/5904.

Beitragsbild: Frank Schulenburg, CC BY-SA 3.0, via wikimedia.org

  1. Bislang erschienen: Teil 1 zum Thema Findability. []
  2. A1. (Meta)data are retrievable by their identifier using a standardised communications protocol, A1.1 The protocol is open, free, and universally implementable, A1.2 The protocol allows for an authentication and authorisation procedure, where necessary. []
  3. Vgl. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Kodex, 2022. https://doi.org/10.5281/zenodo.6472827, Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen. []
  4. A2. Metadata are accessible, even when the data are no longer available. []
  5. Vgl. dazu auch Peter Dängeli, Martin Stuber: „Nachhaltigkeit in langjährigen Erschliessungsprojekten“, in: xviii.ch. Schweizerische Zeitschrift für die Erforschung des 18. Jahrhunderts (2020), S. 34–51, https://doi.org/10.24894/2673-4419.00004, hier: S. 37 (digitale Editionen als hochgradig verlinkte, mit dynamischen Funktionen versehene Ressourcen). []
  6. Vgl. auch Katrin Henzel: „Vermittlung auf Augenhöhe – digitale Editionen inklusiv gestaltet“, in: editio 36 (2022), Nr. 1, S. 72–88. https://doi.org/10.1515/editio-2022-0003, hier: S. 75 f. []
  7. Merisa Martinez, Wout Dillen, Elli Bleeker, Anna-Maria Sichani, Aodhán Kelly: „Refining Our Conceptions of ‘Access’ in Digital Scholarly Editing: Reflections on a Qualitative Survey on Inclusive Design and Dissemination“, in: Variants. The Journal of the European Society for Textual Scholarship (2019), Nr. 14, S. 41–74, https://doi.org/10.4000/variants.1070, hier: S. 67 (“We would like this article to stand as a call to action, for the community to come together to generate, and more importantly to implement, a set of guidelines that address access in all its messy multiplicity, from dissemination, to Open Access, code, web accessibility, and finally to diversity.”). []
  8. Neil P. Chue Hong, Daniel S. Katz, Michelle Barker, Anna-Lena Lamprecht, Carlos Martinez, Fotis E. Psomopoulos, Jen Harrow u. a.: FAIR Principles for Research Software (FAIR4RS Principles), 2021, https://doi.org/10.15497/RDA00068. []
  9. Frederike Neuber, Tessa Gengnagel, Daniela Schulz: FAIRe Editionen – Kriterien und Evaluation, Text+ Plenary 2022, Mannheim. Zenodo. 2022, https://doi.org/10.5281/zenodo.7248907. []
  10. Vgl. dazu den Leitfaden der Bertelsmann Stiftung: „Digitale Barrierefreiheit ist der maximale Grad der Nutzbarkeit eines digitalen Angebots durch so viele User:innen wie möglich.“ (Bertelsmann Stiftung [Hrsg.]: Digitale Barrierefreiheit Ein Leitfaden für zugänglichere digitale Angebote, Gütersloh 2021, https://www.bertelsmann-stiftung.de/en/publications/publication/did/digitale-barrierefreiheit-1, S. 7). Für Katrin Henzel gehört dies auch schlicht zum „Grundverständnis öffentlich geförderter Forschung“ (Henzel 2022, S. 72). []
  11. Vgl. auch Henzel 2022, S. 82, 84. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sandra König (24. Juli 2023). Let’s talk FAIR – Die Zugänglichkeit digitaler Editionen. Text+ Blog. Abgerufen am 12. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/uqh2


Sandra König

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Zentrum für Wissenschaftsforschung, Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften ORCID: https://orcid.org/0000-0002-0615-0523

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2 Antworten

  1. Diesem spannenden Artikel wollten wir eine noch größere Reichweite verschaffen und haben ihn deshalb in den Slider auf unserer Startseite de.hypotheses.org aufgenommen.

    Leonard Dorn (de.hypotheses Community Management)

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