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Wird KI-Training durch die TDM-Schranken abgedeckt? Eine rechtliche Debatte mit Auswirkungen auf die Text+ Community

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Forschende, die mit Textdaten arbeiten, sind wahrscheinlich mit den recht neuen Urheberrechtsschranken für Text- und Datamining (TDM) vertraut, die durch die EU-Richtlinie über Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt von 2019 eingeführt wurden. Diese Schranken wurden Mitte 2021 in deutsches Recht umgesetzt, wobei eine wesentliche Bestimmung (§ 60d UrhG) Forschungseinrichtungen ermöglicht, TDM an allen Inhalten durchzuführen, zu denen sie rechtmäßigen Zugang haben. Obwohl diese Änderung nicht alle juristischen Unsicherheiten beseitigt hat, vereinfacht sie viele Aspekte der Forschung mit Textdaten erheblich.

Die Text+ Arbeitsgruppe für rechtliche und ethische Fragen hat sich intensiv mit diesem Thema befasst und zwei Publikationen veröffentlicht, die sich hauptsächlich mit den Auswirkungen des § 60d UrhG auf die Sprachforschung befassen. Kürzlich ist jedoch eine weitere wichtige rechtliche Frage innerhalb der Text+ Community aufgetaucht: Erfordert das Training von Sprachmodellen die Genehmigung der Urheberrechtsinhaber*innen, oder fällt es unter die TDM-Schranken? Mit anderen Worten: Ist KI-Training TDM?

Widersprüchliche Ansichten

Im September 2024 kamen Dornis und Stober in ihrer von der Initiative Urheberrecht in Auftrag gegebenen Studie auf nicht weniger als 217 Seiten zu dem Schluss, dass das Training von generativen KI-Systemen nicht unter die TDM-Schranken falle. Der Bericht erhielt eine Menge Aufmerksamkeit und wurde sogar vor dem Europäischen Parlament vorgestellt.

Nur wenige Wochen später entschied jedoch das Landgericht Hamburg genau gegensätzlich und stellte fest, dass die Vervielfältigung von Werken zu KI-Trainingszwecken durchaus von den TDM-Schranken abgedeckt sein kann (vgl. einen Beitrag dazu auf dem Kluwer Copyright Blog).

Angesichts dieser widersprüchlichen Interpretationen ist es kein Wunder, dass Forschende in der Text+ Community unsicher über den rechtlichen Status des KI-Trainings im Hinblick auf die TDM-Schranken sind.

Die Position der Text+ Arbeitsgruppe

Im Bemühen um Klärung dieses Sachverhalts hat die Text+ Arbeitsgruppe für rechtliche und ethische Fragen eine offizielle Stellungnahme zu diesem Thema veröffentlicht. Auf Grundlage sorgfältiger rechtlicher und technischer Analysen kommt die Gruppe zu dem klaren Schluss, dass KI-Training unter den Geltungsbereich der TDM-Schranken fällt und daher grundsätzlich keine Genehmigung der Urheberrechtsinhaber erfordert.

Die vollständige Stellungnahme ist auf der Webseite von Text+ verfügbar, und wir ermutigen dazu, sich auf sie zu beziehen, wann immer dieses Thema aufkommt.

Die Arbeitsgruppe ist offen für Kommentare, Gegenargumente und Anregungen. Wenn Sie zu dieser Diskussion beitragen möchten, kommentieren Sie gerne hier oder wenden Sie sich an uns unter office@text-plus.org.

Beitragsbild: CC-BY-4.0 Rens Dimmendaal / Johann Siemens


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Paweł Kamocki (26. Februar 2025). Wird KI-Training durch die TDM-Schranken abgedeckt? Eine rechtliche Debatte mit Auswirkungen auf die Text+ Community. Text+ Blog. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/13dsd


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