Neue Blogreihe: Text+ Forum Digitalisierung – Beiträge des NDFI-Konsortiums Text+ zur Selbstorganisation der Praxisregeln „Digitalisierung“
#01: Einführung
FAIRe Forschungsdaten fallen nicht vom Himmel. Hatte man im Falle von analogen Medien mit der Aufnahme standardisierter Metadaten bereits einen zentralen Beitrag geleistet, gilt sowohl für born digital, v. a. aber auch im Kontext der Retrodigitalisierung von Werken, dass die Kriterien zur Sicherstellung von FAIRness in der Bereitstellung von Forschungsdaten um ein Vielfaches aufwändiger sind. Weil es alles andere als einfach ist, sämtliche Anforderungen für das jeweilige Vorhaben im Blick zu haben, besteht eine zentrale Aufgabe der NFDI und Text+ darin, zum Thema Forschungsdaten zu beraten. Ein wichtiger Leitfaden stellt dabei seit vielen Jahren die sogenannten Praxisregeln „Digitalisierung“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dar. Während wir heute die DFG-Richtlinien auch im erweiterten Kontext des Themas data literacy verorten können, ist es den dynamischen Entwicklungen der digitalen Transformation geschuldet, dass das zuletzt 2022 aktualisierte Dokument immer auch einen unabgeschlossenen Charakter hat. Diese Blogpost-Reihe verfolgt das Ziel, materialspezifische Desiderata der Richtlinien aufzugreifen und einen Prozess anzustoßen, in dem entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet werden. Im nun folgenden ersten Teil widmen wir uns aber zunächst der Kontextualisierung des Themas „Richtlinien zur Digitalisierung“.
Text+ im Kontext der DFG-Richtlinien zur Digitalisierung
Text+ als NFDI-Konsortium für text- und sprachbasierte Forschungsdaten baut auf eine dezentrale Infrastruktur. Über 20 Einrichtungen bringen als Daten- und Kompetenzzentren langjährige Expertise in den Bereichen Datenaufbereitung und -haltung, Speicherung und Archivierung, Consulting und Vernetzung bis hin zu rechtlichen Aspekten von Forschungsdatenmanagement (FDM) ein. Neben der Bereitstellung eigener, nachnutzbarer Forschungsdaten und Services/Diensten (in der Text+ Registry), fungiert Text+ als Infrastruktur und Anlaufstelle für eine große Community von so unterschiedlichen Disziplinen wie Sprachwissenschaften, Literaturwissenschaften, Philosophie, Klassische Philologie, Anthropologie, außereuropäische Kulturen und Sprachen sowie sprach- und textbasierte Forschung der Sozial‑, Wirtschafts-, Politik‑, und Geschichtswissenschaften.
Eine grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme und Bereitstellung digitaler Forschungsdaten in Text+ besteht zunächst darin, dass die Daten digital vorliegen. Das heißt, alle nicht born digital Daten müssen zunächst digitalisiert werden. Richtlinien für die Digitalisierung von gedruckten und handschriftlichen Werken werden von der DFG bereits seit 2007 bereitgestellt. Und seit nunmehr über 10 Jahren bilden die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“den zentralen Rahmen für all diejenigen, die an der Digitalisierung nicht nur von Texten, sondern auch von Archivgut und bildbezogenen Objekten in musealen Sammlungen interessiert sind. Für DFG-Förderanträge im Programm Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) führt seit spätestens 2013 kein Weg vorbei am berühmt-berüchtigten Formular 12.151. Ziel dieser Praxisregeln war und ist es, „ (…) Antragstellern die Planung von Digitalisierungsprojekten zu erleichtern und die Begutachtung von Anträgen vergleichbar zu gestalten“. Dabei wollen sie „ (…) durch die Formulierung von Standards einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der unterstützen Projekte leisten.“1
In einem sich dynamisch entwickelnden Feld wurden diese Richtlinien von der DFG turnusmäßig überarbeitet. Die letzte Version stammt von 2016, die ebenfalls als Formular 12.151 auf der DFG-Seite bereitgestellt wurde.2 Die 2020 erfolgte Öffnung des Förderprogramms für alle wissenschaftlich relevanten Objektarten – beispielsweise für mittelalterliche Handschriften, archivalische Quellen oder grafische Darstellungen – zog Handlungsbedarf zur Erweiterung der Richtlinien nach sich. Am 26. April 2021 fand dazu ein von der DFG organisiertes Rundgespräch zur zukünftigen „Selbstorganisation der Praxisregeln Digitalisierung“ statt.3 Im Anschluss hat sich auf Initiative des NFDI-Konsortiums NFDI4Culture eine Autor:innen-Gruppe mit Beteiligung der weiteren geisteswissenschaftlichen NFDI-Konsortien (NFDI4Memory, NFDI4Objects und Text+) formiert, die 2022 eine aktualisierte Fassung der DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ veröffentlichte.4 Dieses aktualisierte Dokument verstand sich allerdings – ganz im Sinne der von der DFG initiierten „Selbstorganisation“ – eher als Auftakt für die dann aus den Communities zu leistenden materialspezifischen Erweiterungen der Guidelines. So machen die Autor:innen des Dokuments an verschiedenen Stellen auf den vorläufigen Charakter ihrer Richtlinien aufmerksam. Ein Befund, der natürlich den nach wie vor sehr dynamischen Entwicklungen Rechnung trägt.
Die Aktualisierungen von 2022 umfassen vor allem technische Aspekte, etwa im Bereich der 3D-Digitalisierung. Des Weiteren wurden vor dem Hintergrund der Urheberrechtsreform von 2021 verschiedene rechtliche Aspekte überarbeitet. Schließlich erfolgte eine Aktualisierung der empfohlenen Metadaten-Anwendungsprofile, die sich in den Anhängen der DFG-Richtlinien finden. Erste materialspezifische Erweiterungen verlinkt die DFG als Handreichungen für das Förderprogramm „Digitalisierung und Erschließung“. Das sind (Stand Mai 2024):
- Handreichungen zur Digitalisierung archivalischer Quellen (Archivschule Marburg)
- Handreichungen zur Digitalisierung mittelalterlicher Handschriften (Handschriftenzentren: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt am Main, Universitätsbibliothek Leipzig, Bayerische Staatsbibliothek München, Württembergische Landesbibliothek Stuttgart, Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel)
- Handreichungen zur Digitalisierung historischer Zeitungen (Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Zeitschriftendatenbank)
In den aktualisierten Richtlinien finden sich verschiedentlich auch Hinweise auf Technologien, die noch nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Während z. B. für alle Digitalisierungsanträge eine Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Volltextbereitstellung gefordert wird und für Druckwerke ab Erscheinungsjahr 1850 die Herstellung von Volltext gar als verpflichtend gilt (die bloße Bilddigitalisierung ist in diesen Fällen ungenügend5), wird in diesem Kontext der automatischen Volltexterfassung explizit darauf hingewiesen, dass Ergebnisse aus dem von der DFG geförderten Projekt OCR-D ausstehen und erst Bestandteil einer nächsten Version der Richtlinien sein können. Zwar lag der Fokus von OCR-D – als ortsverteilte Infrastruktur war Text+ mit verschiedenen Einrichtungen am Projekt beteiligt – auf der Massendigitalisierung großer Bibliotheksbestände wie VD17 oder VD18. Von den in den vergangenen Jahren gemachten Projekterfahrungen und ausführlichen Dokumentationen im Bereich der Optical Character Recognition können aber auch kleine bis mittlere Digitalisierungsvorhaben profitieren. Bis zur Anfertigung einer nächsten Version der Richtlinien sei an dieser Stelle deshalb explizit verwiesen auf die umfangreiche OCR-D Policy Volltextdigitalisierung.
Schließlich gibt es im Bereich der Mindestanforderungen für materialspezifische Empfehlungen verschiedene Materialgruppen, die noch nicht berücksichtigt sind und für die vergleichbare Qualitätsstandards noch vorbereitet werden.6 Text+ bringt seine Expertise in dieser Blogpost-Serie in ausgewählte bisher noch unterrepräsentierte (materialspezifische) Bereiche ein und leistet so einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Digitalisierungsrichtlinien.
Ausblick
Punktuell gehen die Richtlinien von 2022 auf audiovisuelle Medien (AV-Medien) und dreidimensionale Sammlungsobjekte ein. Es handelt sich dabei aber um Themen, denen es noch an der notwendigen Tiefe fehlt. Als Konsortium, das seinen Fokus auch auf sprachbasierte Forschungsdaten legt, verfügt Text+ über langjährige Erfahrung im Bereich der AV-Medien. Als erster themenspezifischer Diskussionsbeitrag zu den selbstorganisierten Digitalisierungsrichtlinien soll im nächsten Beitrag dieser Blog-Serie das Thema AV-Medien ausgearbeitet werden.
Die selbstorganisierten Praxisregeln „Digitalisierung“
Die DFG hat bewusst die Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Communities dazu eingeladen, an der weiteren Gestaltung der Praxisregeln „Digitalisierung“ mitzuwirken. Text+ möchte selbst einen Beitrag leisten und lädt zur Mitwirkung ein. Für Kommentare, Vorschläge für weitere materialspezifische Empfehlungen etc. wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk oder nutzen die Kommentarfunktion hier im Blog.
Beitragsbild: Eingefärbter Ausschnitt aus einer Radierung nach Hans Vredeman de Vries, 1615. Rijskmuseum Amsterdam. Public domain.
- DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ 2013, abrufbar via archive.org, S. 1. [↩]
- DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“ 2016. Der Direktlink zum DFG-Formular 12.151 funktioniert leider nicht mehr (Stand 02/2024). Das PDF ist aber noch an anderer Stelle abrufbar. [↩]
- DFG-Rundgespräch zur Selbstorganisation der Praxisregeln Digitalisierung am 26. April 2021. [↩]
- DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“. Aktualisierte Fassung 2022. [↩]
- Vgl. DFG-Guidelines 2022, S. 9. [↩]
- DFG-Guidelines 2022, S. 7. [↩]
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Marius Hug (27. Mai 2024). Neue Blogreihe: Text+ Forum Digitalisierung – Beiträge des NDFI-Konsortiums Text+ zur Selbstorganisation der Praxisregeln „Digitalisierung“. Text+ Blog. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/11q33
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[…] aufzugreifen und einen Prozess anzustoßen, in dem entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet werden. Im ersten Teil gab es eine Einführung in das Thema „Richtlinien zur […]